Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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1. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 15. Januar 1864. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung eines neuen Famllienstatuts des Generalmajors 
Freiherrn v. Wiederhold in Ludwigsburg. — Verfügung, betreffend das Statut für die neue Heb- 
ammenschule und Gebäranstalt in Stuttgart. — Bekanntmachung, betreffend dle Regelung der Ver- 
pflegungsgelder für die in die Landeshebammenschule und in die Gebäranstalt in Stuttgart aufgenom- 
menen Schülerinen und Wöchnerinen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
I1. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Civil-Senats des K. Gerichtshofs für den Schwarzwaldkreis. 
Bekanntmachung eines neuen Familienstatuts des Generalmajors Freiherrn v. Wiederhold in 
Ludwigeburg. 
Der Generalmajor im K. Generalstabe zu Ludwigsburg, Carl Friedrich Cuno Frei- 
herr v. Wiederbold hat, unter Aufbebung des von ihm am 11. December 1847 errich- 
teten Familienstatuts (Reg. Blatt von 1848, S. 214), am 1. November 1863 ein neues 
Familienstatut errichtet, wonach das ihm zugehörige Rittergut Rietheim mit Hohenkarpfen, 
O.A. Tuttlingen, so wie die von ihm ebendaselbst erworbenen bürgerlichen Güter, ein un-
	        
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