Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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„ N 5. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 4. März 1864. 
Inhalt. — 
  
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Beaufsichtigung, der Arbeitsschulen und 
Armen-Industrieanstakten. — Verfügung, betreffend die Entschädigung der ständigen und der unständigen 
Lehrer für das Anwohnen bei den Schulconferenzen. — Verfügung, betreffend den Gewerbebetrieb 
der Handelsreisenden. — Verfügung, betreffend die Extrarost= und Estafettentaxe pro 186⅛/8. 
  
I. Unmtittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Der Departements des Innern und des Kirchen= und 
Schulwesens. 
Der Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens. 
a) Verfügung, betreffend die Beaufsichtigung der Arbeitsschulen und Armen-Industrieanstalten. 
Um die Aufsicht auf die in manchen Gemeinden des Landes bestebenden Industrie- 
und Kinderbeschäftigungsanstalten ihrem Zwecke und der bestebenden allgemeinen Organi- 
sation der Behörden entsprechend zu ordnen, wird in Gemäßheit der nach vorgängiger 
Vernehmung des K. Geheimen-Rathes ergangenen böchsten Entschließung Seiner König- 
lichen Majestät vom 14. Januar d. J. Nachstehendes verfügt:
	        
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