Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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680,000 fl. zur Verfügung gestellt, welche nach Maßgabe des wirklichen Erfordernisses auf 
Rechnung des Militär-Etats zu verausgaben ist. 
Hinsichtlich des unter obiger Summe begriffenen Betrags von 164,624 fl. nämlich 
für Munitio 35,884 fl. 
„ neue Waggen 325860 fl. 
„ Lederwrk 500000 fl. 
„ Reitersäbel. 100000 fl. 
„ Schutzelle 35,880 fl. 
thut wieder —:. 164,624 fl. 
wird ausdrücklich bestimmt, daß deren Verwendung erst erfolgen darf, wenn eine Mobil- 
machung des ganzen Contingents beschlossen wird. 
Art. 2. 
Zu Leistung der Württemberg treffenden Beiträge zu außerordentlichen Bundes-Matri- 
kular-Umlagen wird den Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen 
für Rechnung des Etats des auswärtigen Departements ein nach Maßgabe des wirklichen 
Erfordernisses zu benützender Credit bis zu dem Betrage von 800,000 fl. eröffnet. 
Art. 3. 
Die vorstebenden Creditbewilligungen sind in der Weise zu realisiren, daß zunächst 
der Erlös von dem Verkauf der nach der Kriegsbereitschaft vom Jahr 1859 auf dem 
Lande verstellt gewesenen Militärpferde mit —:. 182,652 fl. 50 kr. zu den in Art. 1 und 2 
bezeichneten außerordentlichen Ausgaben verwendetund der weitere Betrag von —:. 1,297,347 fl. 
10 kr. den Mitteln der Restverwaltung der Staatshauptkasse entnommen wird. 
Gegenwärtiges Gesetz ist durch Unsere Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, 
des Kriegs und der Finanzen zu vollziehen. 
Gegeben, Stuttgart den 3. April 1864. 
Wilhem. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Hügel. 
Der Kriegs-Minister: 
Miller. 
Der Chef des Finanzdepartements: 
Sigel. Auf Befehl des Königs, 
der Chef des Geheimen-Cabinets: 
Maucler.
	        
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