Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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der Güterabfertigungsstelle auf der Eisenbahnstation zu 
Maulbronn, an der Stelle des Acciseamts Maulbronn, Cameralamts Maulbronn, 
Sersheim, „ „ „ Sersheim, Cameralamts Vaihingen, 
Rißtissen, „ „ „ Nißtissen, Cameralamts Ehingen. 
Niederbiegen, „ „ „ Baienfurth, Cameralamts Weingarten. 
Walvenburg, „ „ „ in der Stadt Walvenburg, Cameralamts 
Oehringen. 
Vorstehende Verfügung, welche mit dem 15. d. M. in Wirksamkeit tritt, wird unter 
Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 27. Januar 1853 (Reg. Blatt S. 33) biemit 
zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 5. März 1864. Sigel- 
b) Bekanntmachung, betreffend die Uebertragung grenzsteueramtlicher Verrichtungen an die Eisenbahn- 
güterabfertigungsstelle in Laupheim. 
Der Eisenbahngüterabfertigungsstelle auf der Station Laupheim werden anstatt des 
Acciseamts Laupheim, Cameralamts Wiblingen, die grenzsteueramtlichen Verrichtungen für 
die durch die Eisenbahn beförderten Getränke= und Malztransporte übertragen.) 
Vorstehende Verfügung, welche mit dem 1. April d. J. in Wirksamkeit tritt, wird, 
unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 27. Januar 1853 (Reg. Blatt S. 33) 
hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 17. März 1864. Sigel. 
  
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Gedruckt bel G. Hasselbrink.
	        
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