Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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V. Formular. 
Oberamt 
Gemeinde 
Cautions-Mrkunde e .. .. 
zu. i ftffür den; 
zu -.-... 
mittelst Verpfändung württembergischer Staats-Obligationen. 
Nachdem die Stelle ines zzu 
unter der Verpflichtung übertragen worden, für Alles, was er wegen vieser Verwaltung 
an Rest oder auf irgend eine Weise durch mangelhafte Amts= oder Kassenführung schuldig 
werden würde, eine Dienst-Caution im Betrage von —: 
— Gulden 
zu bestellen, der gevachte Rechner aber selbst keine verpfändbaren Objekte fefetd so ver- 
pfänden die unterzeichneten schen Eheleute von .. 
biermit folgende württembergische Staats-Obligationen, nämlich: 
Wir übergeben diese Obligationen sammt der Bescheinigung der Staatsschuldenzahlungs- 
kasse über die ihr von dieser Faustpfandbestellung gemachte Anzeige der 
mit der rechtlichen Wirkung, daß dieselbe befugt seyn soll, wegen aller liquiden Foroe- 
rungen, welche sie an den gedachten Rechner wegen seiner Amts= und Kassen-Verwaltung 
von deren Uebernahme an zu machen haben möchte, diese Faustpfänder anzugreisen und 
sich davon um Hauptsumme, Zinsen und Kosten bis zum vollen Betrag der Cautions- 
summe bezahlt zu machen. 
Zugleich bestätige ich, die Ehefrau des Intercedenten hiermit ausdrücklich, daß viese 
Verpfändung mit meiner Zustimmung erfolgt. 
Kraft unserer Unterschriften. 
Gefertigt zu 
den 1800 
T. der Ehemann T. die Ehefrau
	        
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