Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

IX. Formular. 
Oberamt 
Gemeinde ... 
Cautions-Urkunde 
der Ehchefrau des 
....- ... für ihren Ebemann, nittelst Verbürgung als Selbst. 
schuldnerin. # — 
Nachdemn meinem Ehemanne, dem .. 
.. die Stelle eines 
unter Entbindung von Stellung einer Caution durch Unterpfänder oder Faustpfänder, über- 
tragen wurde, so verbinde ich, die Ehefrau.. geborene 
mich, für alle aus der Amts= und Kassenverwaltung meines Ehemannes von deren Ueber- 
nahme an herrührenden Forderungen der Als Haupt- Shulonerin! mit 
der Wirkung zu haften, daß es in der Wahl der 
Pflege steben soll, welches von uns dieselbe um die ganze Forderung belangen wil. 
Kraft meiner Unterschrift 
Gefertigt zu . ...-. . 
den...........·..1800 
T. 
Wir die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderaths zu 
beurkunden hiermit: 
1) die Aechtheit der vorstehenden Unterschrift; 
2) ras die Ehefrau auf die oben bemerkte Weise laut Gemeinderaths-Protokolls vom 
Theil.. . . . Bl.. . sich in Gemaäßheit des Ge— 
setzes vom zu. Mai 1828, Art. 5 für die ganze Echuld verbindlich gemacht hat. 
3) daß, was die tbeliben Otterverbaltnise pieser Eheleute betriffi, dieselben 
Gesß hehen zu .«.«--.·...·. 
den-—--·--s..—-—.1800 
Gemeinderath 
Bemerkun 
Dieses Formular kann blos bei Gemeinde= und Siftungspflegern, nicht auch für einen Oberamts- 
pfleger angewendet werden.
	        
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