Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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öffentlichen Kassen angewiesen, beziehungsweise die unter öffentlicher Aufsicht stehenden 
Kassen ermächtigt, die österreichischen Sechskreuzerstücke mit den Jahreszahlen von 1848 
und 1849 zu dem Kurse von fünf Kreuzern per Stück in Zahlung unzunehmen. und 
ebenso wieder auszugeben, wonach sich zu achten ist. 
Stuttgart den 30. Mai 1866. 
Varnbüler. Geßler. Renner. 
:B) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
a,) Bekanntmachung, betreffend die Hospital-Stiftung des verstorbenen Königl. Leibarztes Staatsrathe 
Dr. von Ludwig in Stuttgan. 
Nachdem Seine Königliche Maiestät vermöge Hoöchster Entschließung vom 
7. März d. J. der von dem verstorbenen K. Leibarzt Staatsrath Dr. von Ludwig in 
Stuttgart testamentarisch verordneten Stiftung eines Hospitals mit dem Namen „Char- 
lottenhülfe“ die rechtliche Persönlichkeit gnädigst verliehen haben, so wird solches hiemit 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 18. Mai 1866. 
Geßler. 
1 
b) Verfuͤgung, betressend die Aufhebung der besonderen Staatbausiche uͤber dle Gemeinde Balerech 
Oub##t Schornvorf.= 
Nachdem die durch die K. Verordnung vom 25. September 1855 (Reg. Blatt 
S. 217) verfügte besondere Staatsuufsicht über die Gemeinde Baiereck, Oberamts 
Schorndorf, durch höchste Entschließiug Seiner Königlichen Majestät vom 
17. d. MI aufgehoben worden ist, so wird solches hiemit öffentlich bekannt gemacht. 
Stuttgart d den 18. Mai 1866. " " 
** Geßtler.
	        
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