Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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seits ratificirte Vereinbarung vom 24. Mai 1864 über Bereinigung von Landesgrenz- 
differenzen und Streitigkeiten, hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 
Gegeben zu Stuttgart den 30. Januar 1866. 
Karl. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Varnbüler. 
Der Minister des Innein: 
Geßler. 
I. Mebereinkunft 
zu Bereinigung der Landesgrenze zwischen Württemberg und Bayern. 
Die zum Abschlusse eines Vertrages über Bereinigung der Landesgrenze zwischen 
Württemberg und Bayern ernannten beiderseitigen Bevollmächtigten sind, vorbehältlich 
der höchsten Genehmigung ihrer Regierungen und auf den Grund der gepflogenen Com- 
missions-Verhandlungen über folgende Bestimmungen übereingekommen: 
Artikel 1. 
Auf der bayerischen Gemeindemarkung Weißensberg, Königl. Bezirksamts Lindau, 
und der württembergischen Markung Neuravensburg, Königl. Oberamts Wangen, bei dem 
Grenzpfahl 90—91 durchschneidet die Landesgrenze zwischen Bayern und Württemberg 
die Straße von Wangen nach Lindau, läuft dann zurück über die Straße zu Pfahl 91, 
durchschneidet das Backhaus des Joseph Kegel von Kocherhof und läuft auf den Pfahl 
Nro. 93 abermals über die erwähnte Straße. 
Zur Beseitigung dieser Mißstände wird festgesetzt: 
1. Die Landesgrenze wird der Straßenböschung entlang, dann dem Güterweg in
	        
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