Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

W18. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
— Ausgegeben Stut tgart Dienstag den 31. Juli 1866. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die sofortige Einberufung der eingeübten land- 
webryflichtigen Mannschaft des ersten und zweiten Aufgebots. 
xUerfügungen der Derartements. Bekanntmachung, betreffend die Einberufung der eingeübten land- 
wehrrflichtigen Mannschaft ersten und zweiten Aufgebots. — Bekanntmachung, betreffend die Verleihung 
der juristischen Persönlichkeit an den Verein für christliche Kinderpflege in Fellbach, Oberamts Cann- 
statt. — Verfügunn betreffend die Aufhebung der Kalk= und Ziegelschau und der Vorschriften über 
die Berettung und tus Maß der Ziegelwaaren. 
I. Unmittelbare Köntgliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die sofortige Ginberufung der #ingrübten landwehrpflichtigen Mannschaft des ersten und 
zweiten Aufgebole. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Im Hinblick auf die gegenwärtige Lage verordnen und verfügen Wir nach An- 
hörung Unseres Geheimenraths Kraft des §. 89 der Verfassungsurkunde wie folgt:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.