Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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Unsere Minister des Innern und des Kriegswesens sind mit der Vollziehung 
dieser Verordnung beauftragt. 
Gegeben, Stuttgart den 20. Juli 1866. 
Karl. 
Der provisorische Chef des Justizdepartements: 
Neurath. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Für denselben: 
Taube. 
Der Minister des Innern: 
Geßler. 
Der Minister des Kirchen= und Schulwesens: 
Golther. 
Der Stellvertreter des Kriegsministers: 
Generalmajor Edelmann. 
Der Finanz-Minister: 
Renner. 
II. Verfügungen der Departements. 
A.) Der Departements des Innern und des Kriegswesens. 
Des Ober-Rekrutirungsraths. 
Bekanntmachung, betreffend die Einberufung der eingeübten landwehrpflichtigen Mannschaft ersten 
und zweiten Aufgebets. 
Nachdem durch die K. Verordnung vom heutigen die im Art. 1 derselben bezeich- 
neten Landwehrpflichtigen zum Dienste aufgeboten worden sind, werden die Oberämter 
bezüglich der Vollziehung dieser Verordnung auf die denselben zukommenden besondern 
Instruktionen hingewiesen.
	        
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