Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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8. 4. 
Diejenigen Lehramtskandidaten, welche zugleich das theologische Studium 
betreiben, können von dem Besuch der Vorlesungen über Dogmengeschichte, Religions- 
philosophic, Kirchenrecht, und je nach dem Ermessen der Seminarvorstände von dem 
Besuch je einer oder zweier von der obligaten Zahl der alt= und neutestamentlichen 
Vorlesungen dispensirt werden, und haben von den zwei nach der Seminarstudienordnung 
in jedem Semester zu bearbeitenden Aufsätzen bis zum Schluß des dritten Studienjahrs 
je einen über Gegenstände der philologischen, beziehungsweise der realistischen Wissen- 
schaften zu liefern. 
Die von dem Studium der Theologie dispensirten Zöglinge haben 
beide Semestralaufsätze über Gegenstände ihres Fachstudiums zu machen, und zwar die 
Philologen in dem einen derselben eine griechische oder französische, die Realisten eine 
französische oder englische Stilübung zu liefern. 
Die Themen zu sämmtlichen Aufsätzen, welche die Lehramtskandidaten über Gegen- 
stände ihrer besonderen Fachstudien zu machen haben, sind von ihnen zuvor der Geneh- 
migung der Lehrer, welche die Korrektur derselben übernehmen, zu unterstellen. 
S. 5. 
Die Vorlesungen, welche die Lehramtskandidaten zu hören haben, richten sich im 
Allgemeinen nach den Anforderungen, welche bei den von ihnen zu erstehenden Dienst- 
prüfungen (vergl. die Eingangs erwähnten Ministerialverfügungen vom 28. Novbr. 1865 
und vom 20. Juli 1864) gemacht werden. 
Insbesondere wird von denjenigen Lehramtskandidaten, welche zugleich Theo- 
logie studiren, erwartet, daß sie während des odentlichen vierjährigen Seminarkurses 
mindestens 8 in das gewählte Lehrfach einschlagende Vorlesungen mit allem Fleiße hören, 
und soferne sie auf eine philologische Lehramtsprüfung sich vorbereiten, das philologische 
Seminar zwei Semester lang als ordentliche Mitglieder und zwei weitere Semester als 
Zuhörer besuchen, wogegen die Reallehramtskandidaten neben dem Besuch der in ihr Fach 
einschlagenden Vorlesungen während ihres ganzen Seminarkurses sich im Freihandzeichnen 
zu üben und das Studium neuerer Sprachen, insbesondere des Französischen, zu betrei- 
ben, ferner an den mathematischen Repetitionen im Seminar und dem für sie bestimmten
	        
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