Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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IIl. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die allgemeine Versicherungs-Gesellschaft „Helvetia“ in St. Gallen. 
Vermöge höchster Entschließung vom 6. dieses Monats ist der allgemeinen Ver- 
sicherungs-Gesellschaft „Helvetia“ in St. Gallen, nach Maßgabe des Gesetzes vom 
13. August 1865, Art. 38 und 57, auf Grund ihrer revidirten Statuten vom 30. April 
1866, sowie der vorgelegten allgemeinen Versicherungs-Bedingungen, in widerruflicher 
Weise die staatliche Genehmigung zum Betrieb der Versicherung gegen die Gefahren des 
Land-, Fluß= und Seetransports, mittelst einer im Lande errichteten ständigen Agentur 
gnädigst ertheilt worden. 
Dieses wird unter dem Anfügen bekannt gemacht, daß zum Hauptagenten für 
Württemberg der Kaufmann Alfred Vogel in Ulm mit der Verpflichtung ernannt 
worden ist, in allen zur gerichtlichen Entscheidung geeigneten Streitigkeiten zwischen der 
Gesellschaft und diesseitigen Staatsangehörigen, welche sich auf den Betrieb der Trans- 
port-Versicherung beziehen, Namens der Gesellschaft vor den königl. Gerichten Recht zu 
nehmen und zu geben. 
Stuttgart, den 9. Oktober 1866 
Geßler. 
) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend die Errichtung eines Grenzsteueramts in Kochendorf. 
In Folge der Eröffnung der Eisenbahnstrecke Heilbronn-Jaxtfeld ist in Kochendorf 
ein inneres Grenzsteueramt errichtet und mit den grenzsteueramtlichen Funktionen zur 
Controle sämmtlicher übergangscontrolepflichtiger Gegenstände, welche mit der Eisenbahn
	        
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