Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben. Stutt gart Freitag den 21. December 1866. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Derartemenis. Bekanntmachung, betreffend den Verkehr der Handelsreisenden 
aus dem Zollverein in Frankreich, Belgien und den Niederlanden. — Verfügung, betreffend den 
Gewerbebetrilcb der Handelsreisenden im Königrelch Preußen. — Verfügung, betreffend die von 
den Handelsreisenden gus der Schwelz zu entrichtende Patent-Aceise. — Verfügung, betreffend die 
Errichtung von Grenzsteuerämtern. 
Berichtlgung. 
I. Unmittelbare Köntgliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten, 
des Innern und der Finanzen. 
Der Ministerien ver auswärtigen Angelegenheiten, des Innern und der Finanzen. 
Bekanntmachung, betreffend den Verkehr der Handelsreisenden aus dem Zollverein in Frankreich, Belglen 
und den Niederlanden. 
Nachdem den Handelsreisenden aus dem Zollverein die Befugniß eingeräumt wor- 
den ist, bei ihren Geschäftsreisen in Frankreich, Belgien und den Niederlanden 
angekaufte Waaren behufs deren Beförderung nach dem Bestimmungsorte mit 
sich zu führen,
	        
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