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Zwischen dem Grenzpfahl 809 auf 810 wird das in der württembergischen Karte
als Parzelle 517 bezeichnete Grundstück als ein Bestandtheil der bayerischen Plan-
Nummer 726 Markung Hemmersheim und des bayerischen Gebiets anerkannt,
und fällt die erwähnte Parzelle 517 der württembergischen Markung Waldmannshofen
und dem württembergischen Gebiete aus.
§. 15.
Württembergische Markung Waldmannshofen, O. A. Mergentheim.
Bayerische Gemeinde Baldersheim, Bezirksamts Ochsenfurt.
Die als Landes= und Markungsgrenze feststehende Grenzlinie zwischen der bayerischen
Gemeinde Baldersheim und der württembergischen Gemeinde Waldmannshofen längs
des sogenannten Grafenschlags, (eines bayerischen Staatswalds) wird für die Folge
nach der in dem ausgenommenen Plan vom 16. October 1844 hierüber gemachten Ein-
zeichnung bei dem sogenannten Baldersheimer Güterholze anfangend zwischen den Stei-
nen Lit. f. und Nr. 8 in der Mitte auslaufend nach e. ziehen, von da an in gerader
Linie über den Stein Lit. d. zu Nr. 5 führen, von hier an zu Lit. c. in gerader Linie
aufsteigend und von da über die Steine Lit. b. und a. Nr. 15 und 14 fortgehen und
sich mit der hier begonnenen Differenz abschließen, von wo aus die weitere Grenze gegen
die Steine 13 und 12 und den letzten Eckstein nie streitig war.
Die dermalige Landesgrenze ist nach der vorstehenden Erledigung durch die Grenz=
marken 835—844 bezeichnet.
S. 16.
Württembergische Markung Waldmannshofen, O. A. Mergentheim.
Bayerische Markung Baldersheim, Bezirksamts Ochsenfurt.
Deer Grenzstreit am Bürgerholz von Baldersheim an den sogenanten Vorhölzern
wird dadurch erledigt, daß diese Vorhölzer als ein Theil des bayerischen Gebicts
anerkannt werden, unbeschadet jedoch der privatrechtlichen Ansprüche wirttember-
gischer Gutsangrenzer an diesen Vorhölzern.
Die jetzigen Lundesgrenzmarken tragen die Nummern 845—848.
S. 17.
Württembergische Markung Waldmannshofen, O. A. Mergentheim.
Bayerische Markung Buch, Bezirksamts Ochsenfurt.
Der Bucher Schaftrieb, in der bayerischen Karte unter der Plan-Nummer 399 ½,