Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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B) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Liverpool and London and Globe Insurance Company 
u Liverpool. 
Nachdem vermöge höchster Entschließung vom 12. d. M. der Liverpool and Lon- 
don and Globe Insurance Company zu Liverpool auf den Grund des Gesetzes vom 
19. Mai 1852, der K. Verordnung vom 28. desselben Monats, des Gesetzes vom 
14. März 1853, Art. 2, und des Gesetzes vom 13. August 1865, Art. 38, in wider- 
ruflicher Weise die staatliche Genehmigung ertheilt worden ist, bewegliches Vermögen 
jeder Art, sowie diejenigen Gebäude, welchen die Theilnahme an der allgemeinen Brand- 
versicherungsanstalt ausnahmsweise versagt, beziehungsweise erlassen ist, gegen Feuers- 
gefahr zu versichern, auch im Fache der Lebens= und Leibrentenversicherung Geschäfte 
zu machen, und zu diesem Behufe eine ständige Agentur im Lande zu errichten, so wird 
dieses hiermit unter dem Anfügen bekannt gemacht, daß 
1) das Grundkapital der Gesellschaft in zwei Millionen Pfund Sterling besteht; 
2) zum Hauptagenten für Württemberg der Fabrikant G. Schober in Stuttgart 
mit der Verpflichtung ernannt worden ist, in allen zwischen der Gesellschaft und 
württembergischen Versicherten etwa entstehenden Streitigkeiten vor den königli- 
chen Gerichten Recht zu nehmen und zu geben; 
3) zu Regierungs-Commissären bei der Hauptagentur für den Betrieb der Feuer- 
Versicherung die Regierungsräthe Schmidlin und Klumpp in Stuttgart er- 
nannt worden sind; endlich 
4) auf die Gesellschaft auch diejenigen Risikos im Fache der Lebens= und Renten- 
Versicherung übergegangen sind, welche die früher bestandene „Clobe Insurance 
Compan)“ zu London, in Folge einer ihr von der diesseitigen Regierung im 
Jahre 1846 ertheilten Ermächtigung, im Lande übernommen hat. 
Stuttgart den 31. Dezember 1867. Geßler. 
b) Bekanntmachung, betreffend die Sct. Vincentius-Pflege zu Donzdorf. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 2. dieses 
Monats der von Freifrau Karoline v. Zweybrücken, geb. Gräfin Rechberg, sowie 
von den Gräfinnen Louise und Pauline von Rechberg gestifteten Sanct Vincentius- 
Pflege, katholischen Erziehungsanstalt für arme und verwahrloste Kinder zu Donzdorf, 
Oberamts Geißlingen, auf den Grund der vorgelegten Statuten das Recht der juristi- 
schen Persönlichkeit gnädigst verliehen, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 4. Januar 1868. Geßler.
	        
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