Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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nebst dem jeweiligen Betrag für 1 Brodportion, außerdem 
eine jährliche Montirungszulage von 48 fl. 
Die Kadetten und Portepeefähnriche haben alle Unterhaltungskosten für Kleider, 
Uniformsstücke, Weißzeug, Bücher 2c. und Kost aus ihren Bezügen und eigenen Mitteln 
zu bestreiten. 
Sie erhalten unentgeldlich: die Waffen nebst zugehöriger Ausrüstung, Unterricht, 
Wohnung, Beleuchtung, Heizung, Bedienung, ärztliche Behandlung und Arzneimittel. 
Für die Kleidung und Ausrüstung der Kadetten und Portepeefähnriche gelten die 
Bestimmungen der Uniformsvorschrift. 
Das Kommando der Kriegsschule sorgt für die Beschaffung derselben. 
Die Kadetten tragen die Uniform der Kadettenschule auch während ihrer Komman- 
dirung zum Regiment. 
Ihre Gradauszeichnung ist: 
für die 3. Klasse die des Rottenmeisters, 
„ „ 2. „ „ „ Olbermanns, 
„ 1. „ „ „ Feldwebels. 
Die Portepeefähnriche gehören in die Klasse der Unteroffiziere und haben den Rang 
unmittelbar nach dem Oberfeldwebel; » 
sie tragen die Uniform ihrer Regimenter mit dem Gradabzeichen des Feldwebels, 
dazu das Offiziersportepee und eine Litze von Gold oder Silber um die Achselklappen 
(entsprechend der Farbe der Knöpfe). 
Die Bewaffnung ist bei den Kadetten die der Infanterie, 
bei den Portepeefähnrichen die der betreffenden Waffen. 
Die Kost wird den Kadetten und Portepeefähnrichen in der Kriegsschule selbst gereicht. 
Die Privatökonomie der Kadetten und Portepeefähnriche steht unter der Aufsicht 
und Leitung des Kommandanten der Kriegsschule. 
I. 
Kadettenschule. 
8. 9. 
Die erziehende Aufgabe der Kadettenschule vollzieht sich entsprechend dem Alter 
der Kadetten.
	        
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