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In der Portepeefähnrichsprüfung werden folgende Kenntnisse gefordert:
1) Deutsche Sprache.
Eine gute leserliche Handschrift, ein geordneter Styl ohne orthographische und
grammatikalische Fehler, Gewandtheit im schriftlichen Aufsatz, sowie im mündlichen
Vortrage, Nachweis einiger Kenntniß der deutschen Literatur.
Bei der allgemeinen Bedeutung dieser Disciplin wird, wer in der deutschen Sprache
in Bezug auf Grammatik und Rechtschreiben nur das Prädikat „nicht hinreichend“ oder
darunter erreicht, überhaupt als nicht bestanden erachtet. Bei Feststellung eines der-
artigen Endurtheils entscheidet nicht allein das Urtheil des Examinators in der deutschen
Sprache, sondern es stimmen hiebei auch die Examinatoren in den übrigen Disciplinen
mit, auf Grund der in den letzteren abgelieferten schriftlichen Prüfungsarbeiten.
2) Lateinische Sprache.
Das geläufige Verstehen der lateinischen Classiker: Curtins, Cicero's Reden, Ovids
Metamorphosen.
Uebung im schriftlichen Uebertragen aus dem Lateinischen in das Deutsche und
grammatikalisches Analysiren einzelner Stellen.
3) Französische Sprache.
Geläufiges Lesen und Uebersezen aus dem Deutschen in das Französische und
umgekehrt, grammatikalisch-etymologisches Analysiren französischer Säze und Kenntniß
der Syntax.
4) Mathematik.
#a) Arithmetik.
Rechnen mit ganzen und gebrochenen Zahlen, sowie mit Decimalbrüchen. Die ein-
fache und zusammengesetzte Regel de tri.
Einfache Zins= und Theilungsrechnung. Geseze der Addition, Subtraction, Multi-
plication, Division, Potenzirung, des Wurzelausziehens und der Logarithmen. Buch-
staben-Rechnung, und in dieser das Ausziehen der Quadratwurzeln und die Rechnung
mit Logarithmen. Gleichungen mit einer und mit mehreren Unbekannten incl. derer
des ten Grads. Die Elemente der logarithmischen Gleichungen. Proportionen, Pro-
gressionen niederer Ordnung und Zinseszinsrechnung. Einiges von den Kettenbrüchen.