Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

175 
14. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
—— Ausgegeben Stuttgart Montag den 6. April 1868. 
Inhalt. 
Könlallche Dekrete. Verfassungsgesetz, betreffend einlge Abänderungen des IX. Kapitels der Ver- 
fassungsurkunde. — Gesetz, betreffend die Wahlen der Städte und Oberamtsbezirke für den Landtag. 
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Verfassungsgesetz, 
betreffend einige Abänderungen des IX. Kapitels der Verfassungsurkunde. 
Karl 
oon Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir die Abänderung der Verfassungs-Urkunde 
in nachstehenden Punkten: 
Art. 1. 
Aus dem Schlußsatz des §. 135 der Verfassungsurkunde fallen die Worte: 
„noch unter Privatdienstherrschaft“ 
aus.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.