Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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r 1. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stutt gart Mitwoh den 6. Mai 1868. 
nhalt. 
Köntgliche Dekrete. Ciollprozehordnung. 
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Eivilprozeßordnung. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Vernehmung Unseres Geheimen Rathes und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände erlassen Wir nachstehende 
Civilprozeßordnung: 
Erster CTheil. 
Allgemeine Vestimmugen. 
Titel I. 
Von der bürgerlichen Gerichtsbarkeit überhaupt. 
Art. 1. 
Das gegenwärtige Gesetz findet auf alle vor den bürgerlichen Gerichten zu verhan- 
delnden Rechtsstreitigkeiten Anwendung, mit Ausnahme der jenen Gerichten zugewiese- 
nen Ehesachen.
	        
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