Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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II. Verfügungen der Departements. 
Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten 
und der Finanzen. 
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen. 
Bekanntmachung, betreffend den Anschluß des Herzogthums Lauenburg an den Zollverein. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 10. v. M. (Reg. Blatt S. 10) 
bringen wir weiter zur öffentlichen Kenntniß, daß, nachdem die Revision der nachsteuer- 
pflichtigen Gegenstände in dem Herzogthum Lauenburg beendigt ist, der den Zollvereins- 
verträgen entsprechende freie Verkehr mit dem Herzogthum nunmehr eintritt, mit Aus- 
nahme allein der Beschränkungen, welchen der Verkehr mit Branntwein und Bier nach 
der Bekanntmachung vom 10. v. M. vorerst noch unterworfen bleiben muß. 
Stuttgart den 10. Februar 1868. 
Varnbüler. Renner. 
—## 
  
Gedruckt bei G. Hassel brink.
	        
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