Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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W19. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Asgegeben Stuttgart Mitwoch den 27. Mai 1868. 
Inhalt. 
Königliche Dekrele. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Heil- und Pfleg-Anstalt für Epi- 
leptische zu Pfingstwaid. — Bekanntmachung, betreffend das Privatkrankenhaus zu Ludwigsburg. — 
Verfügung, betreffend den Transport der zum Schlachten bestimmten Kälber und Schweine. — Bekannt- 
machung, betreffend die Errichtung eines Nebenzollamtes I. Klasse in Waldsee. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
8) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Heil= und Pfleg-Anstalt für Epileptische zu Pfingstwaid. 
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 
7. d. M. dem für die Heil= und Pfleg-Anstalt für Epileptische zu Pfingstwaid, Ge- 
meinde Meckenbeuren, Oberamts Tettnang, gebildeten Vereine auf Grund der vorge- 
legten Statuten das Recht der juristischen Persönlichkeit gnädigst verliehen haben, so 
wird dieses unter dem Aufügen öffentlich bekannt gemacht, daß der Verein seinen recht- 
lichen Wohnsitz in der Gemeinde Meckenbeuren hat. 
Stuttgart den 8. Mai 1868. 
Geßler.
	        
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