Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

61 
G. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Montag den 16. März 1868. 
Juha t. 
Königliche Dekrete. Gesetz über die Gerichtoverfassung. 
  
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Gese 3 
über die Gerichtsverfassung. 
Karl 
oon Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir wie folgt: 
Titel l. 
Von den richterlichen Behörden. 
Artikel 1. 
Die mit Ausübung der Gerichtsbarkeit beauftragten Behörden sind: 
die Ortsgerichte, 
die Oberamtsgerichte, 
die Kreisgerichtshöfe, 
die Schwurgerichte und 
das Obertribunal.
	        
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