Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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Die neuen Statuten treten mit dem im Herbste dieses Jahrs beginnenden neuen 
Schuljahr in Wirksamkeit. 
Stuttgart, den 11. Juni 1868. 
Golther. 
Neue organische Bestimmungen für die Thierarzneischule 
in Stuttgart. 
I. Zweck der Anstalt. 
8. 1. 
Die Thierarzneischule hat die Bestimmung, durch systematisch geordneten Unterricht 
Thierärzte sowohl für das Bedürfniß des Publikums, als für die entsprechenden 
öffentlichen Zwecke auszubilden. 
Außerdem finden auch Angehörige anderer Berufsarten, wie namentlich Land- 
wirthe, an der Thierarzneischule Gelegenheit zur Ausbildung in Fächern ihres Berufes. 
II. Vom Unterrichte. 
§. 2. 
Der Unterricht an der Thierarzneischule ist theils ein theoretischer, theils ein 
praktischer. 
S. 3. 
Der theoretische Unterricht umfaßt sowohl die Hilfs= als die Hauptfächer 
der Veterinärwissenschaft, nämlich: 
allgemeine Anleitung zum Studium und Encyklopädie der Thierheilkunde, 
Pöysik, 
Chemie, 
Botanik, 
Zoologie, - 
Anatomie der Hausthiere, mit Präparirübungen, 
Physiologie, 
Hausthierzucht, 
Diätetik, 
Arzneimittellehre und Receptirkunst, 
allgemeine Pathologie und Therapie,
	        
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