Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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5) die pharmakognostische Sammlung, 
6) die Sammlung von Hufen und Hufeisen; 
B. andererseits die mit der Anstalt verbundenen Institute, nämlich: 
1) das chemische Laboratorium, 
2) der botanische Garten, 
3) die Anatomie mit dem Präparirsaal, 
4) die Kliniken, und zwar: 
a) die Hausklinik, für Hausthiere jeder Art, 
theils mittelst Aufnahme in die Krankenställe der Anstalt (stationäre 
Klinik) 
theils mittelst Berathung und Verordnung auf bloßes Vorführen (konsul- 
tatorische Klinik), 
b) die externe Klinik, für Hausthiere mit Ausnahme der Pferde, mittelst 
Besuches in den Ställen der Besitzer, (ambulatorische Klinik), 
5) die für den Bedarf der Anstalt eingerichtete Apotheke, 
6) die Beschlagschmiede. 
Außerdem werden von den Lehrern mit den Schülern theils die betreffenden öffent- 
lichen Sammlungen und Institute, z. B. für den zoologischen Unterricht das 
Staate-Naturalienkabinet benützt, 
theils Exkursionen nach auswärts vorgenommen, letztere z. B. 
für Zwecke des botanischen Unterrichts, 
zu Besichtigung von Gestüten 2c. 
"% S. 8. 
Für Ertheilung des Unterrichts an der Thierarzneischule ist eine entsprechende An- 
zahl wissenschaftlich gebildeter Hauptlehrer (Professoren) angestellt, neben welchen 
einige weitere Lehrer als Fachlehrer, Hilfslehrer, Assistenten wirken (vergl. Gesetz 
vom 6. Juli 1842, Art. 1 und 2, und Gesetz vom 18. Februar 1868, Art. 3). 
Die dermalen an der Thierarzneischule bestehenden Lehrstellen sind: 
1 Hauptlehrer für Physik und Chemie, 
während für Botanik ein Hauptlehrer des Polytechnikums zugleich Lehrauftrag an der 
Thierarzneischule hat,
	        
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