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2 Zoll-
NVenennung der Gegenstände. betrag.
Nro.
er
Verzollung.
c) 1) Feine Galanterie- und Quincailleriewaaren (Herxen- und Frauenschmuck,
dippes- und Toilette-Gegenstände) aus unedlen Metallen, jedoch fein ge-
arbeitet und entweder vernirt (unecht vergoldet oder versilbert) oder in Ver-
bindung mit Alabaster, Elfenbein, Email, nachgeahmten Edelsteinen „Glas-
flüssen), Lava, Perlmutter oder auch mit Schnitzarbeiten, Pasten, Kameen,
Ornamenten in Metallguß u. s. w.
2) Arbeiten aus unechten leonischen Gespinnsten und Drähten (Tressenwaaren);
3) Waaren aus bossirtem Wachse.
Alle diese (Ziffer 1. und 3.) genannten Waaren auch in Verbindung mit
anderen Stoffen, insoweit diese Verbindungen nicht unter a. oder b. be-
griffen sind.
4) Metallperlen, echt vergoldet, versilbert, oder mit Gold oder Silber belegt;
5) Wand= und Stutzuhren (mit Ausnahme jener in goldenen oder silbernen
Gehäusen und der hölzernen Hängeuhren);
6) Operngucker und gefaßte Augengläser (nicht mit Gestellen ganz oder theil-
weise aus edlen Metallen), Darmsaiten, auch mit Seide übersponnen, Arbei-
ten aus Goldschlägerhäutchen;
7) Verbindungen der Webe= und Wirkwaaren mit anderen Materialien, inso-
weit sie nicht unter a. oder b. oder unter die Kleidungen und Putzwaaren
gehören
d) 1) Unechte leonische Gespinnste;
2) Arm- und Halsbänder aus Bein, Holz, Leder, Gummi, Glas, Papier,
Stroh, Thon, unedlen (nicht echt oder unecht vergoldeten, versilberten, oder
mit Gold oder Silber belegten) Metallen, auf Schnüre gefaßt;
3) Wagen für Kinder mit Polster= und Lederarbeit, insofern deren Gewicht
50 Zollpfunde nicht überschreitet;
4) Kinderspielwaaren in Verbindung mit Webe= und Wirkwaaren, echt vergol-
deten oder versilberten unedlen Metallen und ähnlichen, zwar höher als mit
15 Fl. belegten, aber nicht zu den höchst belegten kurzen Waaren gehörigen
Gegenständen::
1 Ztrr. 2 —
egenstände.
47| Chemische Producte und Farbwaaren:
a) Seife:
1) Grüne, schwarze und andere Schmierseife; gemeine feste Seife 11,5
2) Feine Seife in Tafeln, Kugeln, Büchsen, Töpfen » 3—
XII. Chemische Producte Farbwaaren, literarische und Kunst-