Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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Zollsätze 
für die 
Anlage B. 
——.— 
Einfuhr aus Oesterreich nach dem Zollverein. 
  
  
  
Abgabensätze 
Maßstab 
vl Benennung der Gegenstände. der ntt —7 
" Verzollung. Bus den- duß 
5 — 1 Ser.6. kr. 
1|/Abfälle: 
a) wabälle von der Eisenfabrikation (Hammerschlag, Eisenfeilspäne; von 
Glashütten, auch Scherben von Glas= und honwgaren; von der 
Wachsbereitung; von Seifensiedereien die Unterlau von Ger- 
bereien das Leimleder, auch abgenutzte alte Lederft#l e und senfige, 
lediglich zur Leimfabrikation geeignete Lederabfälle — freifreit4 
b) Blut von geschlachtetem Vieh, flüssiges und susereen Thier 
echsen; Treber und Trester; Branntweinspülig; Spreu; Kleie; 
orf-„, Braunkohlen= und DTieinbramakuruuf Tinge hhlerischer, 
auch getrocknet (Poudrette), ausgelaugte 11, * #Kcher- 
schaum oder Zuckererde — freiifreii2 
P) Lumpen aller Art; ungebleichtes cder hebleichtes h aus Lim 
pen oder anderen Materialien für die Papierfabrikation; Papiler- 
späne; Makulatur, beschriebene und bedruckte; alte Filhit, altes 
Tauwerk und alte Stricke; gezupfte Charpbie — frei — Jfrei — 
) Münkzeträs (Eiberzelräs Goldschmiedegelrat, e ; zur 
gekrätz — freis frei 
2/ Baumwollengarn und Baumwollenwaaren: 
à) Baumwollengarn, ungemischt oder nur gemischt mit Leinen, Seide, 
Wolle oder anderen Thierhaaren: 
1) Ein= und zweldrähtiges, 
a) rohes . . istr. 2—330 
6, gebleichtes oder gefärbtes » 4% 
  
  
  
  
  
 
	        
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