Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

375 
Formular A. 
Dem N. J., welcher mit seinen Fabrikaten, (Produkten) die Messen und Jahrmärkte 
in (Oesterreich, Zollverein, Preussen u. s. W.) zu besuchen beabsichtigt, wird Behufs 
seiner Legitimation bei den zuständigen Behörden hierdurch bezeugt, daß er zu N. wohn- 
haft sei und die seinem Gewerbe entsprechenden gesetzlichen Steuern und Abgaben zu 
entrichten habe. 
Gegenwärtiges Zeugniß ist gültig für den Zeitraum von Monaten. 
(Ort, Datum, UInterschrift und Stempel der ausstellenden Beborde.) 
Personal- Beschreibung und Unterschrift des Gewerbetreibenden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.