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Uebersetzung.
Seine Majestät der König von Preußen, im Namen des Norddeutschen
Bundes und der zu diesem Bunde nicht gehörenden Mitglieder des Deutschen Zoll= und
Handels-Vereins, nämlich: der Krone Bayern, der Krone Württemberg, des Groß-
herzogthums Baden und des Großherzogthums Hessen, für dessen südlich des Main be-
legenen Theile, sowie in Vertretung des Ihrem Zoll= und Steuersysteme angeschlossenen
Großherzogthums Luxemburg, einerseits
und
Ihre Majestät die Königin von Spanien, andererseits
von dem gleichen Wunsche beseelt, die Entwickelung der Handels= und Schifffahrtsbe-
ziehungen zwischen Deutschland und Spanien zu fördern, haben beschlossen, einen Ver-
trag abzuschließen und zu diesem Zwecke zu Ihren Bevollmächtigten ernannt und zwar:
Seine Majestät der König von Preußen:
den Freiherrn Karl August Ernst Konstantin Heinrich Inlius von
Canitz und Dallwitz, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten
Minister des Norddeutschen Bundes bei Ihrer Katholischen Majestät u. s. w.
Ihre Majestät die Königin von Spanien
Don Lorenzo Arrazola, Großkreuz des Königlichen und Hohen Ordens
Karls III., des Königlichen Ordens Isabellas der Katholischen, des Ordens
von der Empfängniß von Villavicosa, des Portugiesischen Christus-Ordens,
des Päpstlichen Ordens des heiligen Gregorius des Großen, Senator des
Königreichs, vormaligen Minister-Präsidenten, vormaligen Justiz-Minister,
vormaligen Königlichen Rath, vormaligen Abgeordneten zu den Cortes und
vormaligen Präsidenten des obersten Gerichtshofes, Präsidenten der Königlichen
Akademie der moralischen und politischen Wissenschaften, Vice-Präsidenten der
Archäologischen Gesellschaft des Prinzen Alfons, Allerhöchst Ihren ersten
Staats-Sekretair im Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten u. s. w.,
welche nach Mittheilung ihrer, in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten,
über nachstehende Artikel übereingekommen sind.
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