Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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Uebersetzung. 
Seine Majestät der König von Preußen, im Namen des Norddeutschen 
Bundes und der zu diesem Bunde nicht gehörenden Mitglieder des Deutschen Zoll= und 
Handels-Vereins, nämlich: der Krone Bayern, der Krone Württemberg, des Groß- 
herzogthums Baden und des Großherzogthums Hessen, für dessen südlich des Main be- 
legenen Theile, sowie in Vertretung des Ihrem Zoll= und Steuersysteme angeschlossenen 
Großherzogthums Luxemburg, einerseits 
und 
Ihre Majestät die Königin von Spanien, andererseits 
von dem gleichen Wunsche beseelt, die Entwickelung der Handels= und Schifffahrtsbe- 
ziehungen zwischen Deutschland und Spanien zu fördern, haben beschlossen, einen Ver- 
trag abzuschließen und zu diesem Zwecke zu Ihren Bevollmächtigten ernannt und zwar: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
den Freiherrn Karl August Ernst Konstantin Heinrich Inlius von 
Canitz und Dallwitz, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten 
Minister des Norddeutschen Bundes bei Ihrer Katholischen Majestät u. s. w. 
Ihre Majestät die Königin von Spanien 
Don Lorenzo Arrazola, Großkreuz des Königlichen und Hohen Ordens 
Karls III., des Königlichen Ordens Isabellas der Katholischen, des Ordens 
von der Empfängniß von Villavicosa, des Portugiesischen Christus-Ordens, 
des Päpstlichen Ordens des heiligen Gregorius des Großen, Senator des 
Königreichs, vormaligen Minister-Präsidenten, vormaligen Justiz-Minister, 
vormaligen Königlichen Rath, vormaligen Abgeordneten zu den Cortes und 
vormaligen Präsidenten des obersten Gerichtshofes, Präsidenten der Königlichen 
Akademie der moralischen und politischen Wissenschaften, Vice-Präsidenten der 
Archäologischen Gesellschaft des Prinzen Alfons, Allerhöchst Ihren ersten 
Staats-Sekretair im Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten u. s. w., 
welche nach Mittheilung ihrer, in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten, 
über nachstehende Artikel übereingekommen sind. 
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