Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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&31. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 10. Angust 1868. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend den am 8. Mal 1868 von Preußen, Namens 
des Zollvereins abgeschlossenen Handels= und Schifffahrtsvertrag mit dem Klrchenstaat. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend das Freiherrlich von Wlederhold'sche 
Familienstatut. — Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der besonderen Staatsaufsicht über die Theil- 
gemeinde Neirensels und Sattelweller, Gemeindebezirks Satteldorf, Oberamts Crailsheim. — Bekannt- 
machung, belreffend den Arbeiterbildungs-Verein in Stuttgart. — Verfügung, betreffend den Schutz 
des Publikums gegen Gefährdung durch wüthende Hunde. — Verfügung, bekreffend dle Bereltung der 
Pbospborzündbölzchen. — Bekanntmachung, betreffend die Vergütungstoxen für die mllitärischen Tuartler-, 
Vorspann= und Botenleistungen pro 1. Juli 1868— 60. — Verfügung, betreffend die Befugniß, 
Unteroffizleren und Soldaten Urlaub in das Ausland zu erthellen. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend den am 8. Mai 1868 von Preußen Namens des Zollvereins abgeschlossenen Handels= und 
Schifffahrtsvertrag mit dem Kirchenstaat. 
Karl 
ovon Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem der am 8. Mai 1868 zu Rom abgeschlossene Handels= und Schifffahrts- 
vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und den zu diesem Bunde nicht gehörenden 
Mitgliedern des Deutschen Zoll= und Handelsvereins einerseits und dem Kirchenstaat 
andererseits die Zustimmung des Bundesraths des Zollvereins und die Genehmigung
	        
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