Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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respeclils ont signe la présente Conven- derseitigen Bevollmächtigten den gegen- 
ton el y ont apposẽ leur cachet. wärtigen Vertrag unterzeichnet und ihr 
Siegel beigedrückt. 
Fait à Florence le 14. du mois d'Oer- Geschehen zu Florenz am 14. Okto- 
tobre de P’année 1867. ber 1867. 
Usedom. U. Rattazzi. Usedom. U. Rattazzi. 
(L. S.) (L. S.) (L. S.) (L. S.) 
) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend die Errichtung von Grenzsteuerämtern. 
In Folge der Eröffnung der Eisenbahnstrecke Thalhausen-Rottweil auf der oberen 
Neckarbahn und der Eröffnung der Eisenbahnstation Maulach auf der Bahn von Crails- 
heim nach Hall für den Güterverkehr sind an den Stationen Rottweil und Maulach 
Grenzsteuerämter errichtet und die grenzsteueramtlichen Funktionen zur Controle sämmt- 
licher übergangskontrolepflichtiger Gegenstände, welche mit der Eisenbahn aus dem zgoll- 
vereinten Auslande eingehen, und die Eisenbahn an jenen Orten verlassen, oder welche 
unter Transportscheinkontrole in das zum Zollverein gehörende Ausland ausgeführt 
und an den genannten Stationen zur Eisenbahn aufgegeben werden, auf der Station 
Rottweil dem Ortssteuerbeamten daselbst, auf der Station Maulach aber dem Vorstand 
der Eisenbahnstation übertragen worden. . 
Vorstehendes wird unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 3. Juni 1868, be- 
treffend die Behandlung des Verkehrs mit den in den einzelnen Zollvereinsstaaten einer 
inneren Stener oder einer Uebergangssteuer unterliegenden vereinsländischen Erzeug- 
nissen, und unter weiterer Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 27. Januar 
1853 (Reg. Bl. S. 33), 18. September 1864 (Reg. Bl. S. 150), 26. Oktober und 
19. Dezember 1867 (Reg. Bl. S. 96 und 213) hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 6. August 1868. Für den Minister: 
Oberfinanzrath Necker. 
Gedruat bei G. Hasse lbrink.
	        
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