Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 5. September 1868. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend den Anschluß der zur österrelichl- 
schen Grafschaft Tirol gebörtgen Gemelnde Jungbolz an das bayertsche Zoll= und indirecte Steuersystem. 
— Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung des Gebiets des deutschen Zoll- und Handelsvereins. 
— Bekanntmachung, betreffend den Frauen-Verein zu Weinsberg. — Verfügung, betreffend die Er- 
richtung von Greuzsteuerämtern. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten 
und der Finanzen. 
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen. 
Hn) Bekanntmachung, betreffend den Anschluß der zur österreichischen Grafschaft Tirol gehörigen Gemeinde 
Jungholz an das bayerische Zoll= und indirecte Steuersystem. 
Nach einem zwischen der K. Bayerischen und der K. K. Oesterreichischen Regierung 
unterm 3. Mai l. J. abgeschlossenen Staatsvertrag ist die an der nördlichen Grenze 
der Grafschaft Tirol gelegene österreichische Gemeinde Jungholz dem bayerischen Zoll- 
und indirecten Steuersystem angeschlossen worden und damit in den Verband des Ge- 
sammtzollvereins eingetreten. In Folge dessen findet seit dem 1. Juli l. J., an wel- 
chem Tage der Vertrag in Vollzug gesetzt worden ist, zwischen dem genannten österrei- 
chischen Gebietstheile und den zum deutschen Zollverein gehörigen Ländern freier Verkehr 
gemäß den im Zollverein bestehenden Grundsätzen mit der Maßgabe statt, daß die Ge- 
meinde Jungholz in Rücksicht auf den Verkehr mit den einer inneren indirecten Steuer
	        
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