Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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Bostvertrag 
zwischen 
Württemberg, dem Morddeutschen Gunde, Zayern und Baden 
einerseits 
und 
der Schweiz 
andererseits. 
Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Majestät der 
König von Preußen, im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Ma- 
jestät der König von Bayern und Seine Königliche Hoheit der Groß-= 
herzog von Baden einerseits, und der Bundesrath der Schweizerischen Eid- 
genossenschaft andererseits, von dem Wunsche geleitet, eine den dermaligen Ver- 
hältnissen entsprechende Regelung und Erleichterung des gegenseitigen Postverkehrs her- 
beizuführen, haben den Abschluß eines Postvertrags beschlossen und für diesen Zweck zu 
Ihren Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Württemberg: 
Allerhöchstihren Kammerherrn, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten 
Minister an dem Königlich Preußischen Hofe, Geheimen Legationsrath Frei- 
herrn Carl von Spitzemberg 
und 
Allerhöchstihren Postrath August Hofacker; 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchstihren General-Postdirector Richard von Philipsborn 
und 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Postrath Heinrich Stephan; 
Seine Majestät der König von Bayern: 
Allerhöchstihren Generaldirectionsrath Joseph Baumann;
	        
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