Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

552 
C) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend die Errichtung von Grenzsteuerämtern. 
In Folge der Betriebseröffnung der Eisenbahnstrecke Zuffenhausen-Ditzingen sind 
an den Eisenbahnstationen Kornthal und Ditzingen Grenzsteuerämter errichtet und die 
grenzsteneramtlichen Funktionen der Controlirung sämmtlicher übergangskontrolepflichtigen 
Gegenstände, welche mit der Eisenbahn aus den übrigen Zollvereinsländern eingehen 
und die Eisenbahn an jenen Orten verlassen oder welche unter Transportscheinkontrole 
in andere zum Zollverein gehörige Länder ausgeführt und an den genannten Stationen 
zur Eisenbahn aufgegeben werden, den Ortssteuerbeamten an jenen Orten übertragen 
worden. 
Vorstehendes wird unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 3. Juni 1868, be- 
treffend die Behandlung des Verkehrs mit den in den einzelnen Zollvereinsstaaten einer 
inneren Steuer oder einer Uebergangssteuer unterliegenden vereinsländischen Erzeugnisse 
und unter weiterer Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 27. Januar 1853 
(Reg. Blatt S. 33) und 18. September 1864 (Reg. Blatt S. 150) hiemit zur allgemei- 
nen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 17. Oktober 1868. 
Renner. 
—ä#——— 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.