Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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2. d. M. (Reg. Blatt S. 554) näher bezeichneten Preußischen und Hamburgischen Ge- 
bietstheilen die Aufnahme der Bestände nachsteuerpflichtiger Waaren beendigt ist, der 
völlig freie Verkehr zwischen diesen Gebietstheilen und den übrigen Vereinsstaaten 
mit dem 22. d. M. begonnen hat. 
Stuttgart den 26. November 1868. 
Renner. 
KTor## 
Berichtigung eines Druckfehlers. 
In Art. 280 der Strafprozeßordnungvom 17. April 1868, Reg. Blatt Seite 845, muß 
es im zweiten Absatz Linie 5 nach „Vorladungen verfügt" statt : (Art. 254 Abs. 5) heißen: (Art. 283 
Abs. 5.) 
  
  
Gedruckt bei G. Hasse lbrink.
	        
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