Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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Taxe der (Neceptur-) Arbeiten. 
I) Abkochung. 
Für eine nach Vorschrift der Pharmakopöe auszuführende Abkochung bis ein- 
schließlich 12 Unzen Colatur 
a) für eine viertelstündiiie. 686 kr. 
5b) „ „ halbstündiie 6kr. 
c) „ „ dereiviertelstündige 10 kr. 
2) Aufguß. 
Für einen warmen AufguPß einschließlich der Digestion bis zu einstündiger 
Dauer 6 
bis einschließlich 18 Unzen Colatur . . . (6 kr. 
3) Filtration. 
Für das Filtriren einer Flüssigkeit 
bis zu 12 Unzen einschließlich. . . . 3 kr. 
für jedes weitere Pffuunp 2 kr. 
4) Mengung und Mischung. 
Für die Bereitung von Pillen, nämlich die Mengung und Formation der- 
selben mit Einschluß der Bestreuung mit Sem. I.#pd. oder einem Pulver 
von ähnlichem Werth und mit Einschluß der Ausfertigung und Signirung wird 
berechnet 
bis zu 30 Pillen .. 6 kr. 
über 30 Pillen bis zu 120 Pillen für! je wei- 
tere 30 Pillen 2 kr. 
über 120 Pillen für je weitere 50 Pillen. . Ltr. 
Taxe der Gefässe. 
Grüne Gläser sammt Kork und Tektur. 
bis zu 8 Unnen EB3sBkr. 
über 8 „ „ 12 „ EEtkr 
„ 12 „ „ 24 „ ÜQ . O kr.
	        
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