Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

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WG. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 3. Febmar 1869. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Herstellung von Dienstwohnungen und andern Gebäulichketten 
für Zwecke der Verkehrsanstalten. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Vollziehung des Gesetzes über d#e- auf 
den Inhaber lautenden Schuldscheine der Ablösungskassen vom 22. April 1855. — Oeffentliche Be- 
kanntmachung, betreffend eln Famtlienstatut des Grafen Dr. Cajetan von Bisfingen-Nippenburg zu 
  
Schramberg. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Gesetz, 
betreffend die Herstellung von Dienstwohnungen und andern Gebäulichkeiten für Zwecke der 
Verkehrsanstalten. « 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths und unter Zustimmung Unserer ge- 
treuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Art. 1. 
Es werden in Stuttgart 200 Familien-Wohnungen für die unteren Beviensteten 
der Verkehrsanstalten, mit einer Speise-, Wasch= und Bade-Anstalt für diefetben, sowie. 
Stallungen für 40 bis 50 Pferde erbaut.
	        
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