Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

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W 7. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
6 Ausgegeben Stuttgart Freitag den 12. Febrnar 1869. 
« Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departemente. Bekantmachung, betreffend die Ertbellung der landesherrlichen Ge- 
nehmigung zur Gründung der „Württembergischen Vereinsbank.“ — Verfügung, betreffend eine Aende- 
rung in den organisatorischen Bestimmungen für die Königlich württembergische Krlegsschule. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Ertheilung der landesherrlichen Genehmigung zur Gründung der 
„Württembergischen Vereinsbank.“ 
Nachdem durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 
13. März 1867 der jetzt unter der Firma „Württembergische Vereinsbank“ gegründeten 
Aktiengesellschaft auf den Grund der vorgelegten Statuten und in Gemäßheit des Art. 35 
des Einführungsgesetzes zum deutschen Handelsgesetzbuch vom 13. August 1865 die lan- 
desherrliche Bestätigung gnädigst ertheilt worden ist, und vermöge höchster Entschließung
	        
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