Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

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WOD. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttaart Mittwoch den 31. Mörz 1869. 
Inhalt. 
Könltgliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend den Abrchluß eines Postvertrags mit Itallen. 
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend den Abschluß eines Postvertrags mit Italien. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem der zwischen Bevollmächtigten Württembergs, des Norddeutschen Bundes, 
Bayerns und Badens einerseits und Italien andererseits am 10. November 1868 zu 
Berlin abgeschlossene Postvertrag nach Anhörung Unseres Geheimen Raths von Uns 
genehmigt, auch allseitig ratificirt worden ist, so verordnen Wir, daß dieser Vertrag 
sammt Schlußprotokoll und Reglement hienach öffentlich bekannt gemacht werde. 
Gegeben Stuttgart den 27. März 1869. 
Karl. 
(L. S.) 
Der Minister 
der auswärtigen Angelegenheiten: 
Varnbüler. Auf Befehl des Königs: 
Der Kabinets Chef: 
Egloffstein.
	        
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