Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

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Behörden die nach der Landesgesetzgebung zulässige Hilfe zu leisten, damit Den- 
jenigen, welche gedachte Kosten bestritten haben, solche nach den üblichen Ansätzen 
erstattet werden. 
Dieß wird zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht. 
Stuttgart, den 10. März 1869. 
Der Minister 
der auswärtigen Angelegenheiten: Der Minister des Innern: 
Varnbiüler. Geßler. 
B) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministeriums des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Preußische Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft zu Berlin. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 8. d. Mts.- 
der Preußischen Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft zu Berlin, auf Grund ihres lan- 
desherrlich genehmigten Statuts vom 16. Juni 1865, in widerruflicher Weise die staat- 
liche Genehmigung gnädigst ertheilt, Geschäfte im Fache der Lebens= und Rentenver- 
sicherung mittelst einer ständigen Agentur im Lande zu betreiben. Zum Hauptagenten 
der gedachten Gesellschaft ist der Buchhändler A. Werther in Stuttgart bestellt worden. 
Dies wird unter dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß der gedachte Hauptagent 
in allen zu gerichtlicher Entscheidung geeigneten Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft 
und württembergischen Versicherten Namens der Ersteren vor den württembergischen 
Gerichten Recht zu nehmen und zu geben hat. 
Stuttgart, den 9. April 1869. 
Geßler.
	        
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