Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

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12. 
Regierungs= Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
nc Siuligart Doa ue 13. Iun 1800 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachunz, betreffend die Lebensversich sAkti 
schaft: The Germania Life Insurance Compan) in New-York. — Verfügung, kresen die rsel, 
der Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbesteuer für das Etatsjahr 1869—70 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft: The Germania Life Insurance 
Companz) in New- ork. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 3. Juni 
der New-Yorker Lebensversicherungs-Gesellschaft: The Germania Lise Insurance Com- 
ban)', auf Grund der vorgelegten Statuten in widerruflicher Weise die staatliche Ge- 
nehmigung, Geschäfte im Fache der Lebensversicherung mittelst einer ständigen Agentur 
im Lande zu betreiben, gnädigst ertheilt und hat der von dieser Gesellschaft zu ihrem 
Hauptagenten bestellte Kaufmann Eduard Schwandner in Stuttgart die diesseitige 
Bestätigung erhalten.
	        
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