Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

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Muster c. 
(§. 8.) 
Aach- 
des für die Einwohner der Gemeinde N. N. im Amte N. JN. ermittelten 
s. 2. 3. ——— 4. 
Des beschädigten Tabakspflanzers Davon beträgt der Verlust an 
Die Größe - b. 
8 sämmtlicher « » 
H Vor- Zu— von dem- nach eigener Angabe des nach Schätzung der zuge- 
*-1 selben mit Beschädigten zogenen Sachverständigen 
Tabak be- 
t pflanzten mehr alsmehr als mehr als J mehr als 
22 Namen. Grundstücke die Drei“. ie Drei. 
E beträgt Hälfte viertheile —Hälfte viertheile 
von von von von 5 
Mrg. [□tbMrg. □RNth.Mrg.□N. Mrg.□IRtbM#rg.Ntb 
  
  
Ort und Datum. 
Unterschrift des Kameralamts- 
buchhalters oder Ortssteuer- 
beamten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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