Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

306 
pflichtigen Waaren in denjenigen Preußischen und Hamburgischen Gebiethstheilen been- 
digt ist, welche nach der vorgedachten Bekanntmachung in den Verband des Gesammt- 
Zollvereins ausgenommen worden sind, vom 18. Juli an zwischen diesen Gebiethsthei- 
len und den übrigen Theilen des Zollvereins der den Zollvereins-Verträgen entsprechende 
freie Verkehr eingetreten ist. 
Stuttgart den 21. Juli 1869. 
Für den Minister: 
Oberfinanzrath 
Necker. 
#es 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.