Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

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Bieer . . Fr. 5. 55 per Saum. 
Bier in Krügen oder in züsien „ — 05 per Krug oder Flasche. 
Obstwein . .. . „ 3. — per Saum. 
Branntwein und Weingeist in Fssern: 
Für jeden Saum darin enthaltenen 
reinen Alkohoo . „ 30. — per Saum. 
Die Vermessung des Weingeistes geschieht mittelst des Alkoholometers von 
Gay-Lussac bei einer Temperatur von 15 Grad des hunderttheiligen Ther- 
mometers. 
Liqueure aller Art in Fässern . Fr. 22. 25 per Saum. 
Branntwein und Liqueure aller Art in 
Flaschen von und unter 1 Maß. . — A per Flasche. 
Auszug aus dem Oktroitarif der Stadt Carouge. 
Wein, ausländischer 4 p. per Maß. 
Branntwein . 8„ „ „ 
Weingeist und Liqueure, in Fessern. . 15 „ „ „ 
Liqueure in Flasche 15 „ „ Flasche.
	        
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