Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

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4) 8. 93 Absatz 5, Linie 1 ist anstatt „Verkaufsrecht zu setzen „Vorkaufsrecht.“ 
5) 8. 94 erste Linie soll es heißen „Bleie“ statt „Blei.“ 
6) §. 133 Absatz 3 letzte Linie ist das Wort „abzufertigen“ zu setzen anstatt „ab- 
zuferigen.“ 
7) §. 141 Punkt 3 zweite Linie ist das Wort „sonstige“ abzuändern in „son- 
stiger.“ 
Stuttgart den 11. September 1869. 
Renner. 
b) Verfügung, betreffend die Errichtung von Grenzsteucr-Aemtern. 
Mit Rücksicht auf die demnächst bevorstehende Eröffnung der Eisenbahnstrecke Crails- 
heim — Mergentheim sind an den Stationen Niederstetten, Laudenbach, Weikersheim, 
Markelsheim, Satteldorf, Wallhausen, Roth am See, Blaufelden und Schrozberg 
Grenzsteuerämter errichtet und die grenzsteueramtlichen Funktionen der Kontrolirung 
sämmtlicher übergangskontrolpflichtigen Gegenstände, welche mit der Eisenbahn aus 
den übrigen Zollvereinsländern eingehen und die Eisenbahn an jenen Orten verlassen, 
oder welche unter Transportscheinkontrole in andere zum Zollverein gehörige Länder 
ausgeführt und an den genannten Stationen zur Eisenbahn aufgegeben werden, auf 
der Station Satteldorf dem Vorstand der dortigen Eisenbahnstation, an den übrigen 
vorgenannten Stationen den Ortssteuerbeamten übertragen worden. 
Stuttgart den 24. September 1869. 
Renner. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrin!
	        
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