Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

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unter dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß gegenwärtige Verfügung 
mit dem 1. Dezember d. J. in Wirksamkeit tritt. 
Stuttgart, den 6. November 1869. Renner. 
b) Bekanntmachung, betreffend die Competenzerweiterung des Nebenzollamts Spaichingen. 
Dem Nebenzollamte I. zu Spaichingen, welches bisher nur die beschränkte Com- 
petenz zur Abfertigung des nach der Schweiz zu Messen und Märkten oder zum unge- 
wissen Verkauf ausgehenden Leders, sowie zur Erledigung von Begleitscheinen I. für 
aus der Schweiz eingeführtes Leder besaß, sind mit Wirkung vom 1. Dezember d. J. 
an die vollen Befugnisse eines Nebenzollamts I. mit bedingtem Niederlagerecht verliehen 
worden. 
Stuttgart, den 8. November 1869. Renner. 
IP) Verfügung, betreffend die Errichtung von Grenzsteuerämtern. 
In Folge der Betriebseröffnung der Eisenbahnstrecke Jagstfeld-Osterburken sind an 
der auf Württembergischem Gebiet gelegenen Station Züttlingen, ferner in Folge der 
Betriebseröffnung der Eisenbahnstrecke Saulgau-Herbertingen-Riedlingen-Mengen an den 
Stationen Herbertingen, Ertingen und Riedlingen zur Controlirung der Ein-, 
Aus= und Durchfuhr derjenigen Gegenstände, welche im Verkehr mit den anderen Zoll- 
vereinsstaaten einer innern Steuer oder einer Uebergangssteuer unterliegen, Grenzsteuer- 
ämter errichtet worden. 
Stuttgart, den 8. November 1869. 
Renner. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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