Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

387 
N26. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 28. Dezember 1869. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Taxe 
der Arzneimlitel. (Mit einer Bellage.) — Bekanmnmachung, betreffend einige Abänderungen der Taxe 
der thierärzillchen Arznelmittel. (Mit einer Bellage.) — Bekanntmachung, betreffend die allgemeinen 
Bestimmungen der Arzneitaxe vom 27. Oktober 1847. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departemente. 
Des Departements des Innern. 
Des Medicinal-Collegiums. 
#) Bekanmmachung, detreffend einige Abänderungen der Taxr der Arzneimittel. 
(Mit einer Beilage.) 
In Folge der neuestens vollzogenen Revision der Arzueitare wird Folgendes verfügt: 
1) Für die in der Beilage bezeichneten Arzneistoffe, Arbeiten und Gefässe gelten bis 
zur nächstkünftigen Taxe-Abänderung die beigefügten Preisbestimmungen. 
  
Anmerkung. Für den Bedarf der Apotheker sind von gegenwärtigen Verfügungen mehr 
Abvrücke als gewöhnlich gemacht worden und kann das Eremplar um den Preis von drei Kreuzern 
bei der Erpedition des Regierungsblaus abgelangt werden.
	        
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