Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

1. 
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Juli. 
Zollvereinsgesetz, die Besteurung des Zuckers betreffend. 209. 
— Finanzministerium. Bekanntmachung, betreffend den freien Verkehr mit Branntiwein 
20. 
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30. 
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zwischen Preußen und den mit demselben steuerlich verbundenen Zollvereinsstaaten einer- und Lu- 
remburg andererseits. 214. 
. K. Verordnung, betreffend eine neue Medicinaltaxe. 307. 
4. Finanzministerium. Verfügung, betreffend die Errichtung von Grenzsteuerämtern an den 
Eisenbahnstationen Schelklingen, Allmendingen, Ehingen, Dußlingen, Mössingen, Bodels- 
hausen. 224. 
.Zollvereinsgeset, betreffend die Sicherung der Zollvereinsgrenze in den vom Zollgebiet 
ausgeschlossenen Hamburgischen Gebietstheilen. 217. 
Vereinsgollgesetz vom 10. Juli 1869. 225. 
4. K. Verordnung über das bei Begnadigungsgesuchen im Geschäftskreis des Justizdepartements 
zu beobachtende Verfahren. 293. 
Finanzministerium. Verfügung, betreffend die Errichtung von Grenzsteuerämtern an den 
Eisenbahnstationen, Neufra, Aldingen, Riethheim, Wurmlingen, Deißlingen, Trossingen, Saul- 
gau, Hochberg, Altshausen, Steinenbach. 305. 
Ebendasselbe. Bekanntmachung, betreffend die Herstellung des freien Verkehrs zwischen den 
vom 1. Juli d. J. an in den Verband des Gesammt-Jollvereins aufgenommenen Preußischen 
und Hamburgischen Gebiethetheilen und den übrigen Theilen des Zollvereins. 305. 
Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Lebensversicherungsgesellschafe 
„La Sulsse“ zu Lausanne. 303. 
Justizministerium. Verfügung, betreffend die Beschäftigung der Justiz-Refendäre zweiter 
Classe während des Dienstprobejahrs. 300. 
Kriegsministerium. Bekanntmachung, betreffend die von einjährig Freiwilligen bei den 
reitenden Waffen für die Benützung und den Unterhalt des Pferdes zu leistende Vergütung. 304. 
August. 
4. K. Medicinal-Collegium. Bekanntmachung, betreffend die Tare für einzelne ärztliche 
Verrichtungen. 321. 
4. K. Verordnung, betreffend den am 13. Mai 1869 von Preußen Namens des Zollvereins 
abgeschlossenen Handels= und Zollvertrag mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft. 331. 
Finanzministerium. Verfügung zur Ausführung des Zollvereinsgesetzes, betreffend die 
Besteurung des Zuckers. 359. 
Ministerien des Innern und der Finanzen. Verfügung, betreffend die Befreiung 
der schweizerischen Handelsreisenden von der Patentaccise. 370.
	        
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