Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 9. Dezember 1871. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Anordnung einer neuen Abgeord- 
neten-Wahl für den Oberamtsbezirk Geislingen. — Verfügung, betreffend die Competenzerweiterung 
des Zollamts Tuttlingen. 
  
J. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Verfügung, betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordneten-Wahl für den Oberamtsbezirk 
Geislingen. 
Nachdem der Reichsoberhandelsgerichtsrath I#r. Römer die Stelle eines Abgeord- 
neten für den Oberamtsbezirk Geislingen niedergelegt hat, wird eine neue Abgeordneten- 
Wahl für diesen Oberamtsbezirk angeordnet und Nachstehendes verfügt: 
1) Die örtlichen Commissionen für Entwerfung und Fortführung der Wählerlisten 
haben unverweilt für Richtigstellung der letztern Sorge zu tragen.
	        
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