Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

TLatwergen. 
Kreuzer. 
Für die Bereitung einer Latwerge 4. 
Pflaster. 
Für die Bereitung eines Pflasters durch Mischen und Malaxiren 
bis inel. 100 Gramm. 4. 
r— 7 200 # 6. 
für größere Mengen 8. 
Für die Bereitung eines Pflasters durch Schmehen oder Nochen, inci. eiwaigen 
Mischens und Malarxirens 
bis incl. 100 Gramm. 
„ „ 200 „ 
für größere Mengen 
Für das Streichen eines Pflasters bis zu einer Größe von 2 Quadtaldeeimeter 
inel. des etwa nothwendigen Erweichens oder Schmelzens 
Vorstehender Satz von 4 Kreuzern wird bei größeren Pflastern so oft berechnei 
als die angegebene Größe von 2 Quadratdecimetern in der Oberfläche des Pflasters 
enthalten ist. 
Für das anzuwendende Zeug werden berechnet 
bei weißem Leder oder Leinwand für je 60 Quadrat-Centimeter 
bei Seidenzeug für je 20 Quadrat-Certimeter 
Villen, Boli, und Vrochisci. 
Für das Anstoßen einer Masse zu Anfertigung von Pillen, Trochisci und Boli 
bis incl. 20 Gramm 
für jede weitere Menge von 10 Enumm und bis zu 10 Cramm 
für das Zusammenschmelzen von Wachs und dergleichen mit Bal- 
samen oder Oelen zu Bereitung einer Pillen= u. s. w. Masse 
sind besonders in Anrechnung zu bringen 
45 
12. 
18.
	        
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