Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

48 
Kreuzer. 
Bei der Bereitung mehrerer Suppositorien werden für je zwei weitere Suppo- 
sitorien berechet ......... 3. 
Wigungen. 
Eine einzelne Wägung oder Tropfenzählung, welche zur Anfertigung einer zum 
innern oder äußern Gebrauch bestimmten Arznei erforderlich ist, wird mit 1 Kreuzer, 
2 Wägungen mit 2 Kreuzer, 3 Wägungen mit 3 Kreuzer, 4 und mehr Wägungen 
mit 4 Kreuzer berechnet. 
In keinem Falle dürfen mehr als 4 Wägungen berechnet werden. 
C. Taxe der Gefässe. 
Konvolut-Kästchen. 
Convolutkästchen für 8 Pulver kosten mit Signatur das Stück 3. 
für mehr als 8 bis zu 16 Pulvern .... 4. 
„ „ „ 16 Pulver ...... 6. 
Gläser, grüne und halbweihe. 
Grüne und halbweiße Gläser mit Kork, Tektur und Signatur kosten das Stück 
bis zu 15 Gramm 3. 
über 15 Gramm „ „ 100 „ 4. 
„ 100 „ „ "„ 200 „ 5. 
„" 200 % „ „ 300 „ . 6. 
„ 300 „ „ „ 400 „ . 8S8S. 
„ 400 „ „ „ 500 „ 10. 
Ueber 1 Pfund werden für jedes weitere Pfund berechner 2.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.